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Zeichnung von einem iPad

iPads für Schulen
Seit dem Schuljahr 2020/21 werden alle Lehrer:innen und Schüler:innen in den Schulen im Land Bremen mit iPads ausgestattet.

Zentrale Infos vom Senator für Kinder und Bildung

Die wichtigsten Regeln, die wir schulintern abgesprochen haben, sind:
• Das iPad gehört grundsätzlich der Schule und wird bei unsachgemäßer Nutzung eingesammelt.
• Apps können über die App „Student“ heruntergeladen werden. Dies muss immer mit den
Lehrerinnen und Lehrern abgesprochen sein. Andere Apps sollen nicht auf das Schul-iPad
geladen werden.
• Das iPad soll zu einer grundschulangemessenen Zeit verwendet werden. Chats und
Mitteilungen nach 19 Uhr gehören nicht dazu.
• Die Nutzungszeit des iPads liegt zu Hause in Ihrer Verantwortung. Nach den Aufgaben, die Ihr
Kind zu erledigen hat, sollte das Schul-iPad von Ihnen verwahrt werden bzw. muss zwischen
Ihnen als Eltern und Ihren Kindern eine Abmachung getroffen werden, dass das Gerät nach der
Bearbeitung der Aufgaben weggelegt wird.
• Lassen Sie sich regelmäßig die Chatverläufe Ihres Kindes zeigen und machen Sie auch zu
Hause Ihrem Kind deutlich, welche Inhalte nicht in einen Chat gehören (Streitgespräche,
Bemerkungen über Dritte, Drohungen, Beleidigungen usw.) Es dürfen keine Chatgruppen von
Kindern eingerichtet werden. Chatinhalte können nicht gelöscht werden!
• Bei wiederholtem Missbrauch der Geräte werden wir die Eltern zu einem Gespräch bitten, ggf.
zusammen mit dem Kontaktpolizisten. Das ist uns sehr wichtig, da das iPad niemals dazu
verwendet werden darf, andere Kinder der Schule zu beleidigen oder zu stigmatisieren.
• Laden Sie das iPad zu Hause, damit es in der Schule verlässlich genutzt werden kann.
• Unterstützen Sie Ihr Kind in der Arbeit mit dem iPad. Wenn Sie selbst Fragen haben, gibt es
viele hilfreiche Bedienungshinweise in Form von Videos. Oftmals ist dem Kind schon geholfen,
wenn Sie es nach der aktuellen Arbeit mit dem iPad fragen.